Bestimmungen zu den Mietbedingungen für die Ganzjahreshäuser

Bestimmungen-vom Vermieter ausgearbeitet und dem Mieter vor dem Vertragsschluss zur Kenntnisnahme gestellt.

Häuser-gelegen im Ort Przybradz, verputzt, einstöckig.

Die Häuser befinden sich auf einem abgegrenzten Gelände undsind für die gleichzeitige Unterbringung von maximal 6 Personen pro Haus geeignet.

Umgebung der Häuser- eine umzaunte Fläche von 5500 qm. Außer den Häusern befinden sich auf dem Gelände ein Parkplatz und ein Kinderspielplatz.

Mieter-eine natürliche oder juristische Person, die Vertragspartei des Mietvertrages ist.

Vermieter- DOMKI SLONECZNE WZGORZE Dritte- andere als der Mieter natürliche Personen, die während der Dauer des Mietverhältnisses mit ihm im

gemieteten Haus wohnen Mietvertrag-ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter, wonach der Vermieter dem Mieter das Haus fur einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlasst und der Mieter den vereinbarten Preis an den Vermieter zahlt.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Personen, die sich in und im abgetrennten Bereich vor den Häusern aufhalten, sind verpflichtet die nachfolgenden Bestimmungen,sowie allgemeine Sicherscheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und allgemeine Sitten bzgl. der guten Nachbarschaft einzuhalten,so dass die Sicherhaeit Dritter nicht gefährdet wird.

Das Rauchen von Tabak und tabakähnlichen Produkten in den Häusern ist untersagt. Von 22.00 Uhr bis bis 7.00 Uhr herrscht in den Häusern und in der unmittelbaren Umgebung Nachtruhe.

Laute Partyveranstaltungen, die die Ruhe der in den restlichen Häusern untergebrachten Gästen stören könnten, sind verboten.

Dritte sind verpflichtet die Häuser und das Hausgelände vor Beginn der Nachtruhe zu verlassen.

Das Mitbringen von Haustieren-insbesondere von Hunden und Katzen- ist nicht erlaubt.

Mietbedingungen

§ 2

Die Grundlage der Hausvermietung stellt der Mietvertrag dar. Der Mietvertrag regelt insbesondere: die Vertragsparteien, die Höhe des Mietzinses, die Vertragslaufzeit, Anzahl von Personen, die während der Mietdauer zum Wohnen berechtigt sind sowie Rechte und Pflichten der Parteien.

Zwecks Identitätsfeststellung ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter bei Vertragsschluss den gültigen Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument vorzuzeigen.

§ 3

Der vereinbarte Mietzins ist am 1. Tag des Aufenthalts im Voraus zu leisten. Hat der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung geleistet, ist er am 1.

Aufenthaltstag verpflichtet, den noch ausstehenden Differenzbetrag zu begleichen.

§ 4

Die Hausübergabe an den Mieter erfolgt nach Abschluss des Mietvertrages durch Schlüsselubergabe durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person an dem im Vertrag als Mietbeginn vereinbarten Tag, frühstens um 14.00 Uhr. An dem im Mietvertrag als Endtag vereinbarten Tag ist der Mieter verpflichtet das Haus bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.sowie  alle von ihm oder anderen Hausbewohner ins Haus eingebrachten beweglichen Sachen und Gegenstände aus dem Haus zu entfernen.

Von den in den S.1 und S.2 dieser Norm abweichende Uhrzeiten der Übergabe und Rückgabe der Mietsache, können mit dem Vermieter vereinbart werden.

§ 5

Ab dem Zeitpunkt der Hausübergabe an den Mieter haftet dieser für alle durch ihn oder andere Hausbewohner verursachten Schäden an der Mietsache.

Der Mieter ist verpflichtet das Haus gemäß seiner Beschaffenheit und seinem Zweck entsprechend zu nutzen.

Der Mieter dar keine Veränderungen an der Inneneinrichtung der Mietsache vornehmen.

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses und der Schlüsselrückgabe an den Vermieter sind sämtliche Ausstattungs-und Einrichtungsgegenstände des Hauses

und seiner Umgebung an den Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie der Mieter bei Begin des Mietverhältnisses erhalten hat. Dabei sind übliche

Verschleiß-und Verbrauchserscheinungen zu berücksichtigen.

Zeigt sich ein Mangel an der Mietsache-insbesondere an den Ausstattungsgegenständen und Installationen, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Vor der Schlüsselrückgabe an den Vermieter überpruft dieser gemeinsam mit dem Mieter den technischen Zustand des Hauses, sowie den Sauberkeitszustand im Haus und in seiner Umgebung.

§ 6

Das Rauchen von Tabak und tabakähnlichen Produkten ist in den Häusern verboten.

Personen, die in unmittelbarer Hausumgebung rauchen, sollen Rücksicht auf Bewohner restlicher Häuser nehmen und diese mit dem Tabakrauch nicht belasten.

Die Kippen sollen nach dem Rauchen aufgeräumt warden.

Der Mieter und andere Hausbewohner sind während der Mietdauer zur Mülltrennung verpflichtet. Dafür sind die anfallenden Abfälle in die für die Art des Abfalls vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Diese befinden sich in einer gesonderten Zone vor dem Haus.

Befinden sich mit dem Mieter kleine Kinder im Haus, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass Betten, Sofas und Matratzen auf denen die Kinder schlafen vor Einnässung und Schmutz geschützt werden (z.B. durch Verteilen von wasserdichten Bettlaken oder Matten).

In Umgebung der Häuser befindet sich ein speziell abgetrennter Kinderspielplatz. Eltern oder gesetzliche Vertreter der Minderjährigen tragen Verantwortung fur ihre Sicherheit und Gesundheit auf dem Spielplatz.

Das Führen von Personenkraftwagen in der Hausumgebung (insbesondere die Zufahrt zum/vom Parkplatz) sollte mit äußerster Vorsicht und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 Km/h erfolgen.

Die Benutzung sämtlicher Elektro- und Gasgeräte, die Teil der Hausausstattung sind, sollte gemäß den für diese Geräte geltenden  Sicherheitsregeln erfolgen.

Die Verwendung von Heizkörpern, Bügeleisen, Wasserkochern Elektroherden und anderen ähnlichen Geräten, die nicht zur Hausausstattung gehören, darf wegen Brandgefahr nur mit gebotener Vorsicht erfolgen.

Der Mieter hat während der Mietdauer sicherzustellen, dass bei jedem Verlassen des Hauses (falls sonst niemand im Haus anwesend ist) alle Fenster und Türen

geschlossen und Elektrogeräte ausgeschaltet warden

Schlussbestimmungen

§ 8

Nach Ablauf der Mietvertragslaufzeit ist der Mieter verpflichtet die Hausschlüssel dem Vermieter oder dessen Vertreter zurückzugeben.

Der Mieter darf das Haus nicht Dritten überlassen, auch wenn er den Aufenthalt vorzeitig abbricht und die Mietvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Die Untervermietung ist nicht erlaubt.